Die Alkoholsteuer gibt es erst seit dem 1. Januar 2018 in Deutschland. Bis zum 31.12.2017 gab es statt dessen ein sogenanntes "Branntweinmonopol" des Staates, das seit 1873 erstmals durch den Norddeutschen Bund einheitlich angewendet wurde, später durch die Reichsmonopolverwaltung und zuletzt durch die Bundesmonopolverwaltung ausgeübt wurde. Die Steuer wird dabei auf hochprozentige Spirituosen (ehemals "Branntwein") erhoben. Das betrifft also Wodka, Korn, Weinbrand, Wisky, Rum, und ähnliche Produkte.
Normaler Wein ist übrigens nicht betroffen! Dort fällt ausschließlich Umsatzsteuer an.
Neben der reinen Alkoholsteuer gibt es auch noch die
Die Steuersätze betragen:
Sachverhalt | Steuerbetrag |
Regelbesteuerung | 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (hl A) |
sogenannte Abfindungs- brenner bis 3 hl A |
1.022 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (hl A) |
Kleinbetriebe bis 4 hl A Kleinbetriebe bis 5 hl A) |
730 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (hl A) |
Alkopopsteuer |
5.550 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (hl A) |
Der Steueranteil bei Hochprozentigem liegt damit bei mehr als 50%. Bier wird um ein Viertel (25%) teurer. Schaumwein um ca. ein Drittel (ca. 36%). Bei wohl einem der berühmtesten Alkopops, dem Bacardi Breezer, verteuert sich die 0,275 Liter-Flasche um 84 Cent, was 56% des Nettopreises beträgt. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer (19%).
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Pro Liter reinen Alkohol beträgt die Steuer 13,03 Euro. Bei 40%igem Korn und einer 0,7-Liter-Flasche sind das also 3,65 Euro. Bei einem angenommenen Bruttoverkaufspreis von 8,99 Euro besteht dieser also aus:
Der Steueranteil beträgt also exakt 56,73%.
Das Steueraufkommen im Jahre 2018 betrug ca. 2,12 Mrd. Euro (Alkoholsteuer, Alkopopsteuer und Zwischenerzeugnissteuer)
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