Die Biersteuer wurde, wie könnte es anders sein, im Herzogtum Bayern erfunden. Die Besteuerung des Bieres begann im 13./14. Jahrhundert. Sie entwickelte sich zu einer der bedeutendsten Steuern Bayerns. 1913 betrug der Anteil der Biersteuern am bayrischen Staatshaushalt stolze 35,8%. Nach dem 1. Weltkrieg verwendete der neue deutsche Finanzminister Matthias Erzberger die Biersteuer allerdings überwiegend zur Begleichung von Reparationen an die Alliierten. Erst ab 1949 konnte Bayern wieder die Hoheit über die Biersteuer übernehmen. Die Biersteuer steht seitdem den Ländern zu.
Die Einnahmen aus der Biersteuer betrugen im Jahr 2018 ca. 665 Mio. Euro. Auf Bayern entfielen dabei 152,4 Mio. Euro.
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