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Biersteuer

Die Biersteuer fällt auf die Produktion von Bier an.

Biersteuer ist sehr als und wurde in Bayern erfunden

Die Biersteuer wurde, wie könnte es anders sein, im Herzogtum Bayern erfunden. Die Besteuerung des Bieres begann im 13./14. Jahrhundert. Sie entwickelte sich zu einer der bedeutendsten Steuern Bayerns. 1913 betrug der Anteil der Biersteuern am bayrischen Staatshaushalt stolze 35,8%. Nach dem 1. Weltkrieg verwendete der neue deutsche Finanzminister  Matthias Erzberger die Biersteuer allerdings überwiegend zur Begleichung von Reparationen an die Alliierten. Erst ab 1949 konnte Bayern wieder die Hoheit über die Biersteuer übernehmen. Die Biersteuer steht seitdem den Ländern zu. 

  • Die Steuer beträgt 0,787 je Grad Plato Stammwürze, was ungefähr knapp 10 Cent Biersteuer je einem Liter Bier bedeutet. Berechnungsgrundlage ist die Jahresproduktion.
  • Brauereien die weniger als 200.000 Hektoliter produzieren, bekommen Ermäßigungen.
  • In der Brauerei selbst verbrauchtes Bier (sogenannter "Haustrunk") ist steuerfrei.
  • Auch Hobbybrauer sind bis max. 2 Hektoliter pro Jahr steuerfrei. Gleichwohl muss das Brauen an den Staat gemeldet werden. Heimlich in der eigenen Garage Bier zu brauen ist also verboten.

Die Einnahmen aus der Biersteuer betrugen im Jahr 2018 ca. 665 Mio. Euro. Auf Bayern entfielen dabei 152,4 Mio. Euro.

 

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Historisches Dokument zur bayrischen Biersteuer
Regierungsblatt-Biersteuer.pdf
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RECHTSGRUNDLAGE:

  •    §2 BierStG