Die Energiesteuer wird auf Energieträger wie Öl, Gas, Kohle, Koks, Schmieröl, zur Verbrennung vorgesehene Pflanzenöle, Biodiesel und Bioethanol erhoben und hat die Mineralölsteuer abgelöst.
Die Energiesteuer ist ein kompliziertes Regelwerk, das für die verschiedensten Energieträger auch verschiedene Steuersätze bereithält. Versteuert wird im Grunde nach dem Energiegehalt, wenn auch nominal nach der Menge. Es gibt Unterschiede zwischen Öl zum Heizen und als Kraftstoff zur Fortbewegung. Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft (Agrardiesel) wird begünstigt besteuert, Diesel für Bahnloks unterliegt der Regelbesteuerung. Kerosin und Flugbenzin sind merkwürdigerweise gänzlich steuerbefreit. Die derzeit noch bestehende Begünstigung für Erd- oder Flüssiggas für Fahrzeuge wird bis 2017 stufenweise abgebaut.
Energieträger | Steuerbetrag / Menge | Steuer / Heizwert |
Benzin | 65,45 Cent/Liter | 7,40 Cent/kWh |
Diesel | 47,04 Cent/Liter | 4,80 Cent/kWh |
Erdgas (ab 1.1.2027) | 44,52 Cent/Kg | 3,18 Cent/kWh |
LPG/Autogas (ab 1.1.2023) | 22,09 Cent/Liter | 3,20 Cent/kWh |
Schweres Heizöl | 13,00 Cent/Kg | 1,19 Cent/kWh |
Die vereinnahmte Energiesteuern betrugen in 2018 ca. 41,3 Mrd. Euro.
Zum Schluss noch ein anschauliches Beispiel zur Energiesteuer:
Wie deutlich erkennbar ist, ist der Staat beim Kraftstoff ein extremer Preistreiber. Lediglich 51 Cent würde ein Liter Benzin ohne die Steuern kosten.
Auch wird deutlich, dass die angebliche Regel, dass eine doppelte Besteuerung von Sachverhalten rechtlich nicht erlaubt sei, eindeutig ein Mythos ist. Wie leicht erkennbar ist, wird die Umsatzsteuer sogar auf die Energiesteuer erhoben.
------------------------------------------------------------------------------------------
RECHTSGRUNDLAGE: