Die Abgeltungssteuer ist ein Teil der Einkommensteuer die auf Einnahmen aus Kapitalvermögen, also z.B. auf Zinsen und Dividenden erhoben wird.
Sie bekam ihren Namen durch die Eigenschaft, die Einkommenssteuer "abzugelten", und die diesbezüglichen Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben zu müssen.
- Sie beträgt 25% der Einnahmen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft).
- Im Regelfall behält die Bank den vollständigen Betrag bei der Auszahlung ein und führt diesen an den Fiskus ab. Sodann darf man die Angaben in seiner Steuererklärung weglassen, da die Steuer
damit schon "abgegolten" ist.
- Werbungskosten sind dabei ausgeschlossen, bis auf eine Pauschale von 801 € je Person (1.602 € für Ehepaare).
- Dies sollte eine Vereinfachung der Besteuerung ermöglichen.
- Kapitaleinkünfte sind Zinsen, Aktiendividenden, Gewinnauschüttungen aus GmbH's, Einnahmen aus stillen Gesellschaften, aber auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und GmbH-Anteilen, Gewinne
aus der Liquidation (Auflösung) von Aktiengesellschaften oder GmbH's sowie einer Vielzahl weiterer Sachverhalte.
- Experten (auch wir) fordern die Abschaffung dieser "Abgeltungsregel", da diese einerseits sehr kompliziert und daher sehr fehleranfällig ist und andererseits hohe Zinseinkünfte ohne Grund
steuerlich begünstigt.