Der Begriff Abschreibungen ist Teil des Rechnungswesens und bezeichnet Buchungen in betrieblichen Buchhaltungen, die sich mit der Verteilung von Kosten über einen bestimmten Zeitraum beschäftigen. Nicht alle betrieblichen Ausgaben sind sofort vollständig gewinnmindernd zu erfassen. Einige Ausgaben für Wirtschaftsgüter (z.B. langlebige) werden über die zumeist mehrjährige Nutzungsdauer verteilt, oder wie es eben heißt: abgeschrieben.
Der Begriff Abschreibung kommt aus dem Handelsrecht. Steuerlich lautet der Begriff AfA (Absetzung für Absetzung), der aber in der Praxis synonym verwendet wird.
Technisch betrachtet bedeutet eine Abschreibung immer eine Wertminderung bezogen auf das betreffende Wirtschaftsgut.
Im Bezug auf den Gewinn, wird bei einer Abschreibung immer der Gewinn gemindert.
Ausgangswert zur Berechnung der Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten.
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