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Abschreibungen

Der Begriff Abschreibungen ist Teil des Rechnungswesens und bezeichnet Buchungen in betrieblichen Buchhaltungen, die sich mit der Verteilung von Kosten über einen bestimmten Zeitraum beschäftigen. Nicht alle betrieblichen Ausgaben sind sofort vollständig gewinnmindernd zu erfassen. Einige Ausgaben für Wirtschaftsgüter (z.B. langlebige) werden über die zumeist mehrjährige Nutzungsdauer verteilt, oder wie es eben heißt: abgeschrieben.

Beispiele für Abschreibungen

  • Personenkraftfahrzeuge (neuwertig) werden auf 6 Jahre abgeschrieben.
  • Personalcomputer werden auf 3 Jahre abgeschrieben.
  • Private Gebäude werden auf 33,34 Jahre abgeschrieben (bis 2022 50 Jahre).
  • Betriebliche Grundstücke werden auf 33,34 Jahre abgeschrieben
  • Bagger in der Fortwirtschaft werden auf 8 Jahre abgeschrieben.
  • Fahrräder werden auf 7 Jahre abgeschrieben.

Der Begriff Abschreibung kommt aus dem Handelsrecht. Steuerlich lautet der Begriff AfA (Absetzung für Absetzung), der aber in der Praxis synonym verwendet wird.

Technisch betrachtet bedeutet eine Abschreibung immer eine Wertminderung bezogen auf das betreffende Wirtschaftsgut.

Im Bezug auf den Gewinn, wird bei einer Abschreibung immer der Gewinn gemindert.

Ausgangswert zur Berechnung der Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten.

 

RECHTSGRUNDLAGE:

  • §253 ff HGB
  • §7 EStG
  • BMF-Schreiben vom 15.12.2000 (AfA-Tabellen)