Die Abzugssteuer ist ein Oberbegriff für verschiedene Steuerarten, die statt durch den Empfänger eines Geldbetrages durch die auszahlende Stelle (also durch einen fremden Dritten) gezahlt werden muss. Synonym wird auch der Begriff "Quellensteuer" benutzt, weil die Steuer direkt an der "Quelle" der Zahlung einbehalten werden muss.
Wichtigste Abzugssteuern sind:
In diesen Abzugssteuern dokumentiert sich ein tief sitzendes Misstrauen des Fiskus gegenüber den Steuerpflichtigen, da gesetzlich unterstellt wird, dass diese ihrer Steuererklärungspflicht nicht ausreichend nachkommen. Eine Zumutung stellt es alledings dar, dass die fremden Dritten den Steuereinbehalt und die Abführung an den Fiskus unentgeltlich durchzuführen haben.
RECHTSGRUNDLAGE: