Anschaffungskosten sind Ausgaben, oder korrekter gesagt, Aufwendungen die ein Steuerpflichtiger tätigt, um einen beruflich oder betrieblich nutzbaren Vermögensgegenstand oder Wirtschaftsgut zu erwerben.
Das bedeutet, dass zwei Merkmale erfüllt sein müssen:
Die Höhe der Anschaffungskosten ist im Regelfall der Rechnungspreis.
Anschaffungskosten sind nicht sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind auf die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben, soweit sie 100 € netto oder 410 € bzw. 1.000 € netto (GWG-Regelung) übersteigen.
--> Fachbegriff: Aktivierung und Abschreibung
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