Eine Betriebsaufspaltung ist eine rechtliche Gestaltung zur Aufteilung eines Unternehmens in eine sogenannte Betriebs-GmbH und ein Besitz-Unternehmen. Sie dient vor allem der Absicherung von Grundeigentum vor einer Insolvenz aus betrieblichen Gründen.
Wenn die Betriebs-GmbH insolvent geht, betrifft es nicht das Besitz-Unternehmen. Letzteres bleibt bestehen. Eine neue Betriebs-GmbH übernimmt dann das operative Geschäft. Was handelsrechtlich vorteilhaft klingt, wird jedoch mit hohen steuerlich Risiken erkauft.
Beratungshinweis: Die Fallstricke bei Betriebsaufspaltungen sind komplex. Sobald an eine GmbH/UG/AG Vermögen verpachtet oder auch nur unentgeltlich überlassen wird, könnte eine Betriebsaufspaltung vorliegen. Es sollte unbedingt in diesen Fällen vorab ein Steuerexperte konsultiert werden.
RECHTSGRUNDLAGE: