A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 

B

Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung ist eine rechtliche Gestaltung zur Aufteilung eines Unternehmens in eine sogenannte Betriebs-GmbH und ein Besitz-Unternehmen. Sie dient vor allem der Absicherung von Grundeigentum vor einer Insolvenz aus betrieblichen Gründen.

Wenn die Betriebs-GmbH insolvent geht, betrifft es nicht das Besitz-Unternehmen. Letzteres bleibt bestehen. Eine neue Betriebs-GmbH übernimmt dann das operative Geschäft. Was handelsrechtlich vorteilhaft klingt, wird jedoch mit hohen steuerlich Risiken erkauft.

Grundfall: Klassische Betriebsaufspaltung

Steuerliche Nachteile der Betriebsaufspaltung

  • Die Pachteinnahmen sind gewerblich und unterliegen der Gewerbesteuer.
  • Die Veräußerung des Grundstückes mit dem Gebäude ist auch nach Ablauf von 10 Besitzjahren steuerpflichtig.
  • Bei Beendigung des Bäckereibetriebes (Verkauf oder Insolvenz der GmbH) fällt zwar die Immobilie nicht in die Insolvenzmasse sondern ins Privatvermögen, was jedoch zu Steuerzahlungen auf die Wertsteigerung der Immobilie führen kann.
  • Gleiches trifft zu, wenn der Bäckereibetrieb in andere Geschäftsräume umzieht. Auch hier endet die Betriebsaufspaltung, was zur Versteuerung der stillen Reserven im Grundstück führt.
  • Letztlich betrifft die Aufdeckung der stillen Reserven auch die Wertsteigerungen bei den GmbH-Anteilen, da diese sich nach Meinung des BFH nicht mehr im Privatvermögen sondern im Betriebsvermögen befinden.

Problem: Betriebsaufspaltungen werden oft nicht erkannt

Beratungshinweis: Die Fallstricke bei Betriebsaufspaltungen sind komplex. Sobald an eine GmbH/UG/AG Vermögen verpachtet oder auch nur unentgeltlich überlassen wird, könnte eine Betriebsaufspaltung vorliegen. Es sollte unbedingt in diesen Fällen vorab ein Steuerexperte konsultiert werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

  •     Beschluss des GrS des BFH vom 8.11.1971, BStBl II 1972, 63)