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Ertragssteuern

 Zu den Ertragssteuern gehören die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer sowie die sogenannten "Zuschlagssteuern" wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wie der Name schon sagt, werden diese Steuern auf den "Ertrag" von Unternehmen erhoben. Als Ertrag ist hier der unternehmerische Gewinn gemeint. Daher spricht der Volksmund, bzw. steuerlich nicht vorgebildete Menschen, von "Gewinnsteuer". Wenn der Steuerexperte aber von "Ertragssteuern" spricht, meint er die Summe der oben genannten Einzelsteuern. Die Steuersätze betragen:

Steuerart Unternehmen Steuersatz
Einkommenssteuer  Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbR, KG, OHG  15% - 45%

Körperschaftssteuer

GmbH, UG, AG, Genossenschaften

      15%

Gewerbesteuer

alle gewerblichen Unternehmen, außer Freiberufler

7% - 31,5%

Solidaritätszuschlag

alle Unternehmer und Unternehmen

  5,5% der      ESt oder        KSt

Kirchensteuer

Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbR, KG, OHG, soweit Kirchenmitglied (nur evangelisch oder katholisch)

    8% - 9%

RECHTSGRUNDLAGE:

  • EStG (Einkommensteuergesetz)
  • KStG (Körperschaftssteuergesetz)
  • GewStG (Gewerbesteuergesetz)
  • KiStG (Kirchensteuergesetze)
  • sowie Richtlinien und Erlasse dazu