Zu den Ertragssteuern gehören die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer sowie die sogenannten "Zuschlagssteuern" wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Wie der Name schon sagt, werden diese Steuern auf den "Ertrag" von Unternehmen erhoben. Als Ertrag ist hier der unternehmerische Gewinn gemeint. Daher spricht der Volksmund, bzw. steuerlich nicht vorgebildete Menschen, von "Gewinnsteuer". Wenn der Steuerexperte aber von "Ertragssteuern" spricht, meint er die Summe der oben genannten Einzelsteuern. Die Steuersätze betragen:
Steuerart | Unternehmen | Steuersatz |
Einkommenssteuer | Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbR, KG, OHG | 15% - 45% |
Körperschaftssteuer |
GmbH, UG, AG, Genossenschaften |
15% |
Gewerbesteuer |
alle gewerblichen Unternehmen, außer Freiberufler |
7% - 31,5% |
Solidaritätszuschlag |
alle Unternehmer und Unternehmen |
5,5% der ESt oder KSt |
Kirchensteuer |
Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbR, KG, OHG, soweit Kirchenmitglied (nur evangelisch oder katholisch) |
8% - 9% |
RECHTSGRUNDLAGE: