Bei der gesonderten oder einheitlichen Feststellung handelt es sich um eine Steuererklärung, die für Personengesellschaften, also für GbR, Grundstücksgemeinschaften,
Kommanditgesellschaften oder offene Handelsgesellschaften aufgestellt werden muss.
- Die vorgenannten Gesellschaften sind als Unternehmung zwar Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuerpflichtig, jedoch unterliegen sie n i c h t der Einkommenssteuer. Dies müssen von den
jeweiligen Gesellschaftern selbst erklärt und beglichen werden.
- Die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens muss jedoch auf der Ebene der Unternehmung festgestellt werden. Es handelt sich also, vereinfacht gesagt, um eine "Gewinnfeststellungserklärung".
Daher auch der Name: Der Gewinn wird "einheitlich" für alle Gesellschafter und "gesondert", also nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung, festgestellt.
- Grundsätzlich ist für jede Gesellschaft eine solche Erklärung aufzustellen. Besteht die Gesellschaft allerdings nur aus einem Ehepaar, und ist Wohnsitz und Firmensitz identisch, wird u.U.
auch darauf verzichtet.