Der steuerliche Ansatz von Haushaltsnahen Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung dient der Förderungen der Beauftragung und Bezahlung von Dienstleitungen durch private Haushalte.
Ziel bei der Einführung im Jahre 2003 war die Förderung des Wirtschaftswachstums. Ob dieses Ziel erreicht wurde, ist zweifelhaft. Überwiegend wird es sich wohl um Mitnahmeeffekte handeln. Trotzdem wurde diese steuerliche Vorschrift mehrfach geändert und erweitert.
Gefördert werden zwei Gruppen von Dienstleistungen:
Die Finanzverwaltung hat einen umfangreichen Katalog mit geförderten bzw. nicht geförderten Dienstleistungen herausgegeben.
Die Förderungen sind reines Bargeld und somit unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
Beträgt die Steuer allerdings ohnehin Null Euro, gibt es auch keine Förderung.
Beispiel:
Putzfrau, mtl. 80 € = p.a. 920 €
Gärtner+Winterdienst, p.a. 300 €
Modernisierung Badezimmer p.a. 8.500 €
Lösung:
920 + 300 = 1.220 €, davon 20% = 244 € St-Erstattung allgemeine Dienstleistungen
8.500 €, davon 20% = 1.700 €, aber max. 1.200 € St-Erstattung Handwerkerleistungen
Gesamterstattung: 1.440 €
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