Der Jahresabschluss ist das Dokument zur jährlichen Gewinnermittlung und damit der Abschluss der Buchhaltung von Unternehmungen. Ursprünglich diente es der Information der Geschäftsführung über den Erfolg oder Misserfolg der Unternehmung.
Zwischenzeitlich sind die gesetzlichen Vorschriften derart politisiert worden, das der Jahresabschluss überwiegend nur noch für externe Adressaten (Finanzamt, Banken, Anteilseigner, Journalisten, Wissenschsftler, Gewerkschaften, politische Öffentlichkeit) interessant ist. Die Geschäftsführung informiert sich daher eher durch die Kosten- und Leistungsrechung bzw. durch den Cashflow, die zwar wissenschaftlich definiert, aber nicht gesetzlich normiert sind.
Je nach Zweck und Adressat erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses nach
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