Die Kfz.-Steuer ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer und wird seit dem 1. Juli 2014 vom Zoll verwaltet.
Theoretische Rechtfertigung ist, dass die Kraftfahrzeuge einerseits Flächen verbrauchen (ruhender und fließender Verkehr) und andererseits die Luft verunreinigen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollen so die Umwelt-Kosten internalisiert werden.
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