Die Körperschaftssteuer gehört zu den Ertragssteuern und wird auf das Einkommen, oder auch den Gewinn, bei "Körperschaften"
erhoben.
Sie ist damit eine Art Einkommensteuer für Gesellschaften.
Körperschaften sind alle nach Gesellschaftsrecht organisierten Unternehmen, wie Aktiengesellschaften (AG), Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften, haftungsbeschränkt (UG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).
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