Nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten treten bei langlebigen Wirtschaftsgütern auf und sind solche Aufwendungen, die nach der erstmaligen Betriebsbereitschaft anfallen.
Herstellung | Anschaffung |
Das langlebige Wirtschaftsgut wird aus selbst beschafften Materialien selbst hergestellt | Das langlebige Wirtschaftsgut wird von einem anderen Hersteller aus Ganzes gekauft |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (sogenannte AHK) sind nicht sofort als Betriebsausgaben abziehbar (sofortige Gewinnminderung) sondern müssen auf eine vorgesehene Nutzungsdauer verteilt werden. Bekannte Nutzungsdauern sind 3 Jahre für Computer, 6 Jahre für PKW oder 10 Jahre für Einbauküchen.
Anschaffungs- / Herstellungskosten | nachträgliche Anschaffungs- / Herstellungskosten |
Aufwendungen bis Herstellung der Betriebsbereitschaft | Aufwendungen, die zu einem späteren Zeitpunkt dem Wirtschaftsgut hinzugefügt oder eingebaut werden |
Beispiel PKW: PKW, Zulassungskosten, Kennzeichen, Überführungskosten |
Beispiel: PKW:
- nachträglicher Einbau einer Standheizung, |
RECHTSGRUNDLAGE: