Nicht abziehbare Betriebsaufgaben sind solche betriebliche Ausgaben, die zwar getätigt werden, die jedoch (steuerlich) "nicht abziehbar" sind, also den steuerlichen Gewinn nicht mindern dürfen, bzw. wenn diese den Gewinn gemindert haben, bei der steuerlichen Gewinnermittlung dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden müssen.
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