A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
S

Steuerarten der Unternehmen

Unternehmen haben es in Deutschland vor allem mit drei Steuerarten zu tun:

  • Umsatzsteuer (USt)
  • Gewerbesteuer (GewSt) &
  • Einkommenssteuer (ESt) 

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) genannt, wird auf den Umsatz erhoben.

  •  Umsatz ist dabei die Summe der betrieblichen Einnahmen.

Die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer wird auf den Gewinn erhoben.

  • Gewinn ist dabei, stark vereinfacht gesagt, die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

[Lohnsteuer (LSt), Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Abgeltungsteuer sind dabei besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.] --> siehe auch Steuertarif

 

Bei Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH, UG, Genossenschaften) sowie bei Vereinen gibt es keine Einkommenssteuer. Diese wird dann "Körperschaftssteuer" (KSt) genannt. Diese wird ebenfalls auf den Gewinn erhoben.

 

Die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer sowie die dazugehörigen "Zuschlagssteuern" (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) werden auch "Ertragssteuern" genannt. 


RECHTSGRUNDLAGE:

  • UStG (Umsatzsteuergesetz)
  • EStG (Einkommensteuergesetz)
  • GewStG (Gewerbesteuergesetz)
  • KSt (Körperschaftssteuergesetz)
  • AO (Abgabenordnung)