Unternehmen haben es in Deutschland vor allem mit drei Steuerarten zu tun:
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) genannt, wird auf den Umsatz erhoben.
Die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer wird auf den Gewinn erhoben.
[Lohnsteuer (LSt), Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer und Abgeltungsteuer sind dabei besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.] --> siehe auch Steuertarif
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH, UG, Genossenschaften) sowie bei Vereinen gibt es keine Einkommenssteuer. Diese wird dann "Körperschaftssteuer" (KSt) genannt. Diese wird ebenfalls auf den Gewinn erhoben.
Die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer sowie die dazugehörigen "Zuschlagssteuern" (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) werden auch "Ertragssteuern" genannt.
RECHTSGRUNDLAGE: