A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
D

Dienstreise

Dienstreise

Eine Dienstreise ist ein beruflich veranlasster Ortswechsel außerhalb der eigenen Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte (seit 1.1.2014).
Der steuerliche Fachbegriff lautet dafür: -->  Auswärtstätigkeit.

Berufliche Veranlassung notwendig

Entscheidend ist die berufliche Veranlassung. Typische berufliche Veranlassungen sind:

  • Messebesuche
  • Kundenbesuche
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern
  • Baustellenbesuche
  • Besuch von beruflichen Fortbildungsveranstaltungen oder Kongressen

Problematisch sind gemischte Veranlassungen, die zeitanteilig bezüglich der Kosten aufzuteilen sind.

  • Mitnahme von Familienmitgliedern
  • Verbindung von Auswärtstätigkeiten mit Urlaub
  • Verbindung mit überwiegend touristischen Inhalten

Beispiel für eine Dienstreise

  • Flug 8:00 Uhr nach Mailand ab Deutschland;
  • Mitnahme der besten Freundin
  • Besuch einer Messe in Mailand vom 15.Okt. 11:00 Uhr bis 16.Okt. 17:00 Uhr.
  • Im Anschluss bis 18.Okt. 14:00 Uhr Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten.
  • Rückflug um 16:00 Uhr nach Deutschland.

Gesamtkosten: 1.600 Euro

Lösung:

  • Die Reisekosten der besten Freundin (50%=800 €) sind nicht beruflich veranlasst.
  • Die Reisekosten der Unternehmerin sind zu (50% von 50%=400 €) privat veranlasst.
  • Als Reisekosten kommen somit nur 25% der Gesamtkosten = 400 € zum Ansatz.

Bedeutung:

Liegt eine Dienstreise vor, können die diesbezüglichen Kosten und bestimmte Pauschalen steuerlich geltend gemacht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

  • LStR R9.4