Eine Dienstreise ist ein beruflich veranlasster Ortswechsel außerhalb der eigenen Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte (seit 1.1.2014).
Der steuerliche Fachbegriff lautet dafür: --> Auswärtstätigkeit.
Entscheidend ist die berufliche Veranlassung. Typische berufliche Veranlassungen sind:
- Messebesuche
- Kundenbesuche
- Verhandlungen mit Geschäftspartnern
- Baustellenbesuche
- Besuch von beruflichen Fortbildungsveranstaltungen oder Kongressen
Problematisch sind gemischte Veranlassungen, die zeitanteilig bezüglich der Kosten aufzuteilen sind.
- Mitnahme von Familienmitgliedern
- Verbindung von Auswärtstätigkeiten mit Urlaub
- Verbindung mit überwiegend touristischen Inhalten
- Flug 8:00 Uhr nach Mailand ab Deutschland;
- Mitnahme der besten Freundin
- Besuch einer Messe in Mailand vom 15.Okt. 11:00 Uhr bis 16.Okt. 17:00 Uhr.
- Im Anschluss bis 18.Okt. 14:00 Uhr Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten.
- Rückflug um 16:00 Uhr nach Deutschland.
Gesamtkosten: 1.600 Euro
Lösung:
- Die Reisekosten der besten Freundin (50%=800 €) sind nicht beruflich veranlasst.
- Die Reisekosten der Unternehmerin sind zu (50% von 50%=400 €) privat veranlasst.
- Als Reisekosten kommen somit nur 25% der Gesamtkosten = 400 € zum Ansatz.
Bedeutung:
Liegt eine Dienstreise vor, können die diesbezüglichen Kosten und bestimmte Pauschalen steuerlich geltend gemacht werden.
RECHTSGRUNDLAGE: