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Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer ist der Teil der Versicherungssteuer

In den Versicherungsbeiträgen ist auch immer ein Betrag "Versiche-rungssteuer" enthalten. Ein Teil dieser wiederum wird aber als "Feuerschutzsteuer" gesondert behandelt. Dieser Teil ist  zweckge-bunden und soll ausschließlich dem Brandschutz dienen. 

Geschichte: Die Feuerschutzsteuer entwickelte sich aus den allgemeinen Regeln zum Brandschutz. Bereits 1772 erließ Pfalzgraf Karl IV. (Kurfürst von Bayern) eine Anordnung, nach der jeder Hauswirt einen mit Wasser gefüllten Zuber bereitzuhalten sowie einen mit seinem Namen versehenen ledernen Löscheimer greifbar hatte. 

Auch jede Gemeinde musste eine bestimmte Mindestanzahl an Eimern bereithalten. So durfte kein Einwohner heiraten oder zuziehen, wenn er nicht zuvor seiner Gemeinde einen neuen Eimer versehen mit seinem Nahmen und der Jahreszahl übergeben hatte. 

Versicherungsart Anteil an der Versicherungsprämie
 Hausratversicherungen 2,85% 
Wohngebäudeversicherung 2,66%
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 8,80%
  • Der Ertrag aus der Feuerschutzsteuer steht den Ländern zu und betrug in 2017 ca. 451 Mio. Euro. 
  • Nicht zu verwechseln ist die Feuerschutzsteuer allerdings mit der "Feuerwehrabgabe" der Länder in Bayern, Baden-Würtemberg, Sachsen und Thüringen.
Download
Formular zur Anmeldung der Feuerschutzsteuer in Berlin
Formular-Feuerschutzsteueranmeldung.pdf
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RECHTSGRUNDLAGE:

  •  FeuerschStG