In den Versicherungsbeiträgen ist auch immer ein Betrag "Versiche-rungssteuer" enthalten. Ein Teil dieser wiederum wird aber als "Feuerschutzsteuer" gesondert behandelt. Dieser Teil ist zweckge-bunden und soll ausschließlich dem Brandschutz dienen.
Geschichte: Die Feuerschutzsteuer entwickelte sich aus den allgemeinen Regeln zum Brandschutz. Bereits 1772 erließ Pfalzgraf Karl IV. (Kurfürst von Bayern) eine Anordnung, nach der jeder Hauswirt einen mit Wasser gefüllten Zuber bereitzuhalten sowie einen mit seinem Namen versehenen ledernen Löscheimer greifbar hatte.
Auch jede Gemeinde musste eine bestimmte Mindestanzahl an Eimern bereithalten. So durfte kein Einwohner heiraten oder zuziehen, wenn er nicht zuvor seiner Gemeinde einen neuen Eimer versehen mit seinem Nahmen und der Jahreszahl übergeben hatte.
Versicherungsart | Anteil an der Versicherungsprämie |
Hausratversicherungen | 2,85% |
Wohngebäudeversicherung | 2,66% |
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung | 8,80% |
RECHTSGRUNDLAGE: