Beim Investitionsabzugsbetrag handelt es sich um steuerliche Förderung für kleine Unternehmungen die für zukünftige Investitionen bereits in der Gegenwart steuerliche Gewinnminderungen gelten machen dürfen.
Früher wurde der Investitonsabzugsbetrag auch Ansparrücklage genannt. Der Name war Programm: Durch heute "gesparte" Steuern wird die Investitionssumme faktisch "angespart".
Als kleine Unternehmungen gelten solche, die bei
Beispiel:
geplante Investition in 2020: LKW 60.000 € netto
Investitionsabzugsbetrag in 2017: 40% - 24.000 € Gewinnminderung
keine Investition bis 2020: + 24.000 € Gewinnerhöhung
Im Jahre 2021 rückwirkend für das Jahr 2017
zzgl. 3 x 6 = 18% Zins auf die gesparte Steuer
RECHTSGRUNDLAGE: