Ort der sonstigen Leistung ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. In der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer unterscheiden wir grob zwei verschiedene Arten von Umsätzen.
Für die Ermittlung, welche Mehrwertsteuer und in welcher Höhe diese dann an den Fiskus abgeführt werden muss, kommt es dabei darauf, WO (d.h. an welchem Ort) diese Dienstleistung erbracht wird.
Beispiel: Ein deutscher Rechtsanwalt vertritt einen Mandanten in einer Gerichtsverhandlung in Paris (Frankreich). Unterliegt dieser Umsatz nun deutscher oder französischer Umsatzsteuer?
Die Lösung dieser Fragestellung nennt man den "Ort der sonstigen Leistung".
LÖSUNG:
Die Antwort ist in diesem Fall nicht einfach, da es sehr viele verschiedene Fälle gibt. Zum einen wird unterschieden ob der Kunde Unternehmer oder eine Privatperson ist. Zum anderen wird unterschieden wo der Kunde sitzt, ob er also im Inland (Deutschland), in der EU (Europa ohne Schweiz, Lichtenstein und Norwegen, vielleicht bald auch Großbritannien) oder im Rest der Welt (alle übrigen Länder dieser Erde) ansässig ist.
Die allgemeine Grundregeln lautet:
Ansässigkeit / Kunde | Unternehmer | Privatperson |
Deutschland | deutsche USt | deutsche USt |
EU (ohne CH, LIE, NOR) | reverse charge | deutsche USt |
Drittländer (Rest der Welt) | reverse charge | ausländische USt |
Allerdings gibt es davon unzählige Ausnahmen und Spezialregeln. Beispielhaft seien als Auswahl (Achtung nicht vollständig!) genannt:
Das waren nur einige Beispiele. Diese sogenannte "Ortsbestimmung" sollte aufgrund des Umfangs der Regelung stets von einem Steuerberater durchgeführt werden.
Hinweis A:
Ist der Kunde ein Unternehmer tritt meist die Reverse-Charge-Regel in Kraft, die vieles vereinfacht.
Hinweis B:
Sind die Kunden aber Privatpersonen, z.B. bei Smartphone-Apps, die per Download in die ganze Welt verkauft werden, kommt der deutsche Unternehmer meist um eine steuerliche Registrierung in den jeweiligen Ländern nicht drum herum. [Leider wissen wir aber auch nicht, wie die Umsatzsteuererhebung z.B. in Burkina Faso funktioniert. ;)]
RECHTSGRUNDLAGE: