Pensionsrückstellungen sind eine im Jahresabschluss (Bilanz) eines Unternehmens gebildete gewinnmindernde (und daher steuernsparende) Positionen, die der zukünftigen Altersvorsorge von Mitarbeitern dient.
Betriebswirtschaftliche Sicht
Pensionsrückstellungen sind eine Form der sogenannten Innen-finanzierung. Sie besagt folgendes:
Für einzelne, mehrere oder auch alle Mitarbeiter eines Unternehmens wird z.B. eine Betriebsrente im Alter versprochen. Dafür soll in der Gegenwart Geld für diese späteren Ausgaben zurück gelegt
werden. Praktisch wird es so gehandhabt, dass die notwendigen Gelder für die spätere Rente oder Pension jährlich anteilig angespart werden, und somit zum Renteneintritt vollständig bereit stehen.
Diese Gelder werden also nicht als Gewinn ausgeschüttet und diese Ansparung senkt auch den steuerlichen Gewinn und spart somit Steuern. Die Verbuchung dieser Beträge nennt man dann
'Pensionsrückstellung'. Da die gesparten Gelder aber erst in der Zukunft benötigt werden kann man diese zwischenzeitlich z.B. für die Finanzierung von Investitionen verwenden. Daher der Begriff
'Innenfinanzierung':
Steuerliche Sicht
Aus Sicht des Fiskus mindert eine Pensionsrückstellung den steuerpflichtigen Gewinn der Unternehmung und damit die Steuerzahllast, was naturgemäß dem Fiskus missfällt. Diese Rückstellungen werden daher argwöhnisch beobachtet und auch nur unter ganz bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen erlaubt. Bei Betriebsprüfungen sind die Pensionsrückstellung sehr häufig Streitthema mit der Finanzverwaltung, weil diese nicht anerkannt werden, sondern als verdeckte Gewinnausschüttung (sogenannte vGA) umqualifiziert wird, was eine Steuerbelastung von fast 60% ergibt.
Unser Praxistipp!
Obwohl die Aspekte der Innenfinanzierung und der Senkung der Steuerzahllast tatsächlich gegeben sind, können wir Pensionsrückstellungen dennoch nicht empfehlen. Begründung:
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