Als Restrukturierung aus unternehmerischer Sicht wird eine Umwandlung bzw. Neugestaltung der Organisation des Unternehmens bezeichnet. Häufig ist damit euch eine Veränderung des rechtlichen Rahmens verbunden.
Man spricht dabei auch von einem Rechtsformwechsel oder von einer Umwandlung. Möglich sind mehrere Fallkonstellationen.
Achtung: Da steuerlich formal betrachtet bei einer Umwandlung das alte Unternehmen endet und ein neues Unternehmen beginnt, sind dem Grunde nach steuerlich alle sogenannten "stillen Reserven" zum Umwandlungstichtag zu versteuern. Dies zu verhindern dient das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), das konkrete Ausnahmen enthält. Es sollte daher bereits in der Planungsphase der Umwandlung ein Steuerberater hinzugezogen werden.
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