Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine komplizierte steuerliche Regelung, die 2008 unter Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt wurde. Im Kern geht es um die steuerliche Gleichstellung von Personengesellschaften (vor allem KG, OHG, GbR, GmbH & Co. KG) mit den Kapitalgesellschaften (vor allem AG, UG, GmbH, Genossenschaften).
Kapitalgesellschaften werden derzeit mit "nur" durchschnittlich ca. 30% Ertragssteuern (GewSt, KSt) belastet, soweit keine Ausschüttungen vorgenommen werden. Bei Personengesellschaften fallen jedoch unabhängig von Ausschüttungen je nach Steuersatz mehr als 50% Ertragssteuern (ESt, GewSt) an. Diese Bevorzugung der Kapitalgesellschaften sollte mit dieser Regel verändert werden.
Die Besteuerung wurde daher wie folgt geändert:
Im Ergebnis liegt die Gesamtbesteuerung damit mit 60,97125% deutlich über 50%. Ohne die "Thesaurierungsbegünstigung" liegt die maximale Steuer (ohne Gewerbesteuer) bei 45% zzgl. 2,475% Soli und 4,05% Kirchensteuer, also 51,525%.
Ich kenne niemand, der ein derartig kompliziertes und zudem teures Verfahren freiwillig anwendet. Und eine "Begünstigung" ist es schon gar nicht.
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