Verschmelzung ist in der Wirtschaftslehre das Zusammenführen von zwei oder auch mehr Unternehmen zu einem einheitlichen Unternehmen. Dies setzt voraus, dass an den zu verschmelzenden Unternehmen die gleichen Eigentümer beteiligt sind.
Die Aufnahme neuer oder das Ausscheiden alter Eigentümer ist jedoch möglich. Je nach den vor der Verschmelzung bestehenden Beteiligungsverhältnissen wird nach Aufwärts-, Abwärts- oder Seitwärtsverschmelzung unterschieden. (Auf Englisch: upstram merger, downstream merger, sidestream oder auch sidestep merger).
Dabei sind mehrere Varianten denkbar.
Erläuterung: M = Mutterunternehmen - T = Tochterunternehmen - A + B + C = Eigentümer - (Auch Mischformen sind denkbar)
Unser Praxistipp:
Eine jede Verschmelzung ist niemals ohne steuerliche Berater durchzuführen. Die zu beachtenden Regeln sind derart komplex, dass anzuraten ist, im Vorfeld der Verschmelzung bereits die Finanzbehörden einzubeziehen.
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