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Werklieferung

Eine Werklieferung ist eine Sonderform der Lieferung, bei der der Lieferant mehrere sogenannte "selbstbeschaffte Hauptstoffe" verwendet und am Lieferort zusammensetzt. Die bekannteste Werklieferung ist das Eigenheim, bei der Anbieter alles Material einlauft und das Haus am Lieferort zusammensetzt.

Bedeutung Werklieferung

Der Begriff wird auch deshalb benutzt, um die Werklieferung steuerlich von der Werkleistung zu unterscheiden. Bei der Werklieferung verwendet der Leistungserbringer eben selbst eingekaufte, also selbstbeschafftes Material oder Werkstoffe (sogenannte "Hauptstoffe"). 

 

Diese Unterscheidung ist steuerlich extrem wichtig, da dies Auswirkungen auf die Frage hat, wo, also in welchem Land ein Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist.

Zur Abgrenzung Werkleistung vs. Werklieferung:

--> siehe Werkleistung


RECHTSGRUNDLAGE:

  • §3 Abs. 6+7 UStG
  • Abschnitt 3.8 UStAE